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Information des WAV "Panke/Finow"


 

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Öffentliche Bekanntmachung!

Auf der Grundlage des § 12 der Satzung des WAV „Panke/Finow“ in der Fassung der

14. Änderungssatzung vom 13.10.2010 und der §§ 6 und 8 der Wasserversorgungssatzung des

WAV „Panke/Finow“ vom 05.11.2002 sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur

Wasserversorgungssatzung des WAV „Panke/Finow“ in der Fassung der 3. Änderungssatzung

vom 13.12.2010 gibt der WAV „Panke/Finow“ bekannt, dass nachfolgende Straßen mit einer

betriebsfertigen Trinkwasserleitung ausgestattet sind.

Biesenthal:              -     OT Danewitz - Heideweg
                              -     Straße Am Mittelsee
                              -     Langerönner Weg


Es wird darauf hingewiesen, dass für alle Grundstücke, die mit einer die mit einer betriebsfertigen

Trinkwasserversorgungsleitung erschlossen sind und auf denen Wasser verbraucht wird, Anschluss-

und Benutzungszwang besteht.

Für die Beantwortung von Fragen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme des

Trinkwasserversorgungsverhältnisses aufkommen, steht Ihnen der Geschäftsbesorger des

WAV „Panke/Finow“, die Stadtwerke Bernau GmbH, Zentrales Anschlusswesen,

Tel. 0 33 38 / 6 13 27 zur Verfügung.


gez. Handke
stellv. Verbandsvorsteher


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Öffentliche Bekanntmachung!

Auf der Grundlage des § 12 der Satzung des WAV „Panke/Finow“ in der Fassung der

14. Änderungssatzung vom 14.10.2010 und des § 8 der Entwässerungssatzung des WAV „Panke/Finow“

in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 28.11.2007 sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur 

Entwässerungssatzung des WAV „Panke/Finow“ in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom

23.11.2011 gibt der WAV „Panke/Finow“bekannt, dass nachfolgende Straßen mit einer betriebsfertigen

Abwasserleitung ausgestattet sind.

Bernau:              -     Rüdnitzer Chaussee Nr. 41 – 47
                         -     Rheingoldstraße Nr. 13 – 15
                         -     Seitenweg Plutostraße

OT Schönow:      -     Fritz-Reuter-Straße Nr. 1-6
                         -     Heinrich-Heine-Straße Nr. 1 - 16
                         -     Gerhard-Hauptmann-Straße Nr. 7 - 18
                         -     An der Panke Nr. 1-23

Börnicke:            -     Apfelallee (zwischen Straße Am Lindenweg und Straße Am Waldweg)
                         -     Am Birkenweg
                         -     Am Waldweg

Es wird darauf hingewiesen, dass binnen 3 Monaten ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, alle an

diesen Straßen anliegenden Grundstücke an die betriebsfertige Abwasseranlage anzuschließen sind.

Hierbei ist besonders auf die Sicherung gegen Rückstau zu achten. Der Einleitbeginn, verbunden mit dem

abgelesenen Stand des Wasserzählers ist dem WAV „Panke/Finow“ zu melden. Nähere Informationen sind

beim Geschäftsbesorger des WAV „Panke/Finow“, Stadtwerke Bernau, Breitscheidstraße 45 in 16321 Bernau,

Tel. 0 33 38 / 6 13 65, 0 33 38 / 61363 sowie 0 33 38 / 6 13 27 erhältlich.


gez. Handke
stellv. Verbandsvorsteher


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Öffentliche Bekanntmachung!


Der Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“ hat am 23.11.2011 in öffentlicher Sitzung nachfolgenden

Beschluss zum Wirtschaftsplan 2012, einschließlich Investitionsplan mit folgenden Eckdaten gefasst:

Beschluss: 01/04/11
Beschluss:     Die Verbandsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan 2012 einschließlich Investitionen mit

folgenden Eckdaten:.
Aufgrund des § 7 Nr. 3 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung hat

die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes "Panke/Finow" durch Beschluss

vom  23.11.2011   den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 festgestellt:
1.         Es betragen:
1.1     im Erfolgsplan
die Erträge                                                               12.365.349 €
die Aufwendungen                                                    12.668.680 €
der Jahresgewinn                                                                    0 €
der Jahresverlust                                                          -303.331 €

1.2     im Finanzplan
Mittelzufluss/Mittelabfluss
aus der laufenden Geschäftstätigkeit                           1.489.929 €
Mittelzufluss/Mittelabfluss
aus Investitionstätigkeit                                            -3.561.769 €
Mittelzufluss/Mittelabfluss
aus Finanzierungstätigkeit                                          1.929.280 €
2.         Es werden festgesetzt
2.1    der Gesamtbetrag der Kredite auf                                   0 €

2.2     der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf                                           0 €

2.3         die zu erstattende Verbandsumlage                  186.915 €
Den einzelnen Verbandsmitgliedern werden
dabei folgende Anteile erstattet:

Erstattung für die Niederschlagswasserentsorgung der
 der öffentlichen Straßen und Plätze
 davon:
a) Stadt Bernau bei Berlin                                             156.591 €
b) Stadt Biesenthal                                                         21.472 €
c) Gemeinde Rüdnitz                                                        8.851 €

Der Wirtschaftsplan 2012, einschließlich Investitionsplan, liegt in den Räumen des Geschäftsbesorgers,

der Stadtwerke Bernau GmbH, Breitscheidstraße 45, 16321 Bernau, öffentlich aus.

gez. Handke
stellv. Verbandsvorsteher


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Aufhebung Abkochanordnung - verunreinigtes Trinkwasser in Biesenthal, Rüdnitz, Danewitz

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Informationen des WAV „Panke/Finow“ zu den Altanschließerbeiträgen


WAV „Panke/Finow“ plant Erhebung von Altanschließerbeiträgen und
beschließt Senkung der Abwassergebühr

Hoch schlagen zurzeit die Wellen in Sachen Altanschließerbeiträge. Dies war sowohl in der
Einwohnerversammlung der Stadt am 16. November in der Bernauer Stadthalle als auch in
der Bürgerfragestunde der Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes
(WAV) „Panke/Finow“ am 23. November in Schönow zu merken. In Letzterer wurde der
Wirtschaftsplan des Verbandes für das kommende Jahr mit Investitionen in Höhe von
2.123.100 Euro im Bereich der Trinkwasserversorgung und von 5.804.000 Euro im Bereich
der Abwasserbeseitigung beschlossen. Berücksichtigt wurden in dem Plan auch die durch
Altanschließerbeiträge zu erwartenden Einnahmen. Beschlossen wurde, die zentrale
Abwassermengengebühr mit Beginn des kommenden Jahres von derzeit 2,57 Euro pro Kubikmeter
auf 2,38 Euro zu senken.

Da die benannten Themen viele interessieren, antwortet der WAV „Panke/Finow“ im Folgenden
auf häufig gestellte Fragen.

1. Warum wurde der Wirtschaftsplan 2012 des WAV „Panke/Finow“ bereits in der
Verbandsversammlung am 23. November beschlossen?
Der Wirtschaftsplan ist die Handlungsgrundlage für die wirtschaftliche Tätigkeit des
WAV „Panke/Finow“ im kommenden Jahr. Ohne den Plan wäre die Arbeitsfähigkeit
des Verbandes stark eingeschränkt. Unter anderem könnten wichtige Gebührenänderungen
nicht zum 1. Januar 2012 wirksam und Investitionen nicht getätigt werden. Im
Übrigen ist der Wirtschaftsplan jeweils bis zum 30. November für das kommende Jahr
zu beschließen.

2. Um welche Gebührenänderungen geht es?
Zum Jahresbeginn kann die zentrale Abwassermengengebühr von derzeit 2,57 Euro
pro Kubikmeter auf 2,38 Euro gesenkt werden. Möglich ist dies zum einen durch das
erfolgreiche Wirtschaften des Verbandes, zum anderem durch die geplanten Einnahmen
aus der Altanschließerveranlagung. Dass eine Gebührensenkung nicht die Norm
ist, zeigt die Entwicklung in Panketal. Dort steigen die Abwassergebühren zum 1. Januar
von 2,43 Euro pro Kubikmeter auf 2,68 Euro.
Allerdings muss im Verbandsgebiet des WAV „Panke/Finow“ die Gebühr für die dezentrale
Abwasserentsorgung von 5,77 Euro pro Kubikmeter auf 6,71 Euro steigen.
Dies ist in der Verteilung steigender Kosten auf immer weniger Grubenbesitzer begründet.
Unverändert bleibt erfreulicherweise die Trinkwassergebühr, die sich schon seit Jahren
auf einem konstant niedrigen Niveau befindet.

 
3. Warum mussten die Altanschließerbeiträge schon jetzt im Wirtschaftsplan berücksichtigt
werden, obwohl doch eine weitere Variante geprüft werden soll?
Zunächst einmal ist festzustellen, dass die Altanschließerveranlagung bis 2013 zu erfolgen
hat. Beschlusslage im WAV ist, die Altanschließer in gleicher Höhe wie die
sogenannnten Neuanschließer zu veranlagen. Unabhängig davon ist die Möglichkeit
einer differenzierenden Beitragserhebung zu prüfen. Dieses Modell beinhaltet die Einführung
differenzierender Beitragssätze. Die Eigentümer alterschlossener Grundstücke
würden anhand eines ermäßigten Beitragssatzes veranlagt, Neuanschließer müssten
einen höheren Beitragssatz zahlen, der sämtliche Investitionen nach dem 3.10.1990
berücksichtigt. Da die Prüfergebnisse erst 2012 vorliegen werden, konnten sie logischerweise
noch nicht berücksichtigt werden. Sollte die Verbandsversammlung nach
Abschluss der Variantenprüfung differenzierende Beitragssätze beschließen, sind diese
selbstverständlich in den Wirtschaftsplan einzuarbeiten.
Aus wirtschaftlicher Sicht ist es geboten, die ersten Bescheide schon im kommenden
Jahr zu versenden. Dabei sollen vornehmlich institutionelle Grundstückseigentümer
wie der Bund und das Land veranlagt werden. Insofern mussten die zu erwartenden
Einnahmen bereits im Wirtschaftsplan 2012 berücksichtigt werden.

4. Vielen Betroffenen ist nach wie vor unklar, warum der WAV „Panke/Finow“
überhaupt Altanschließerbeiträge erheben muss?
Bis zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg im Dezember 2007
wurden Anschlussbeiträge nur von Neuanschließern erhoben. Mit dieser Rechtsprechung
wurde dies jedoch als rechtswidrig erklärt, da der Gleichheitsgrundsatz nach
Artikel 3 des Grundgesetzes dadurch verletzt wird. Auch Altanschließer profitieren
von den Investitionen, die der Verband nach dem 3. Oktober 1990 getätigt hat, auch
wenn sie schon vorher an das Trinkwasser- und/oder Abwassernetz angeschlossen waren.
Aus dem Urteil ergibt sich nunmehr eine Veranlagungspflicht für die Verbände.
Das heißt, die Altanschließer sind an den Herstellungskosten für die öffentlichen
Trink- und Abwasseranlagen zu beteiligen. Das betrifft ausdrücklich nur die Kosten,
die nach dem 3. Oktober 1990 entstanden sind.
Wie alle Verbände im Land Brandenburg war der WAV „Panke/Finow“ bis zum Urteil
des Oberverwaltungsgerichtes davon ausgegangen, dass eine solche Veranlagung
aus Verjährungsgründen nicht mehr in Frage kommt.

5. Warum wird die Grundstücksfläche als Beitragsmaßstab herangezogen und diese
außerdem noch mit einem Nutzungsfaktor verknüpft?
Gemäß Kommunalabgabengesetz Land Brandenburg muss sich der Beitragsmaßstab
an den Vorteilen orientieren, die die öffentliche Anlage für den Beitragspflichtigen
bietet. Ein nichterschlossenes Grundstück ist weniger wert als ein erschlossenes. Der
Eigentümer profitiert also durch den Wertzuwachs, wenn sein Grundstück mit Trinkwasser
versorgt und wenn das Abwasser per Leitung entsorgt werden kann. Dieser
Wertzuwachs wird durch den Beitrag zum Teil abgeschöpft und zur Finanzierung der
öffentlichen Anlage verwendet.
Der Nutzungsfaktor spiegelt das Maß der Ausnutzbarkeit des Grundstückes hinsichtlich
der Bebaubarkeit wider. Ein Grundstück, das höher bebaubar ist, hat auch einen
höheren Wert. Insofern werden die Grundstücke, die intensiver baulich genutzt werden
können, zu einem höheren Anteil an der Finanzierung der öffentlichen Anlage beteiligt.
Die Rechtmäßigkeit dieses Beitragsmaßstabes ist übrigens allgemein anerkannt und
höchstrichterlich bestätigt.

6. Die Grundgebühr für Wasser und Abwasser wird durch die Zählergröße bestimmt.
Ist es richtig, dass der Zähler in einem Einfamilienhaus genauso groß ist
wie der in einem Wohnblock mit nahezu 50 Mietern?
Das ist nicht richtig. Es ist vielmehr so, dass im Verbandsgebiet Wohnblöcke in dieser
Größenordnung mit deutlich größeren Zählern ausgestattet sind. In Abhängigkeit vom
wasserwirtschaftlichen Ausstattungsgrad kommen in den Blöcken Zähler von Qn 10
bis Qn 30 zum Einsatz. Die Zählergröße in einem Einfamilienhaus beträgt in der Regel
Qn 2,5. Da die Grundgebühr an die Nenndurchflussmenge in Kubikmetern pro
Stunde (Qn) – das heißt, an den Wasserbedarf des Grundstückes – geknüpft ist, bestimmt
dieser Nenndurchfluss die Höhe der Grundgebühr.

7. Wie viel Altanschließer gibt es im Verbandsgebiet? Handelt es sich nur um die
Besitzer von Eigenheimen?
Etwa 11.000 Bescheide an Altanschließer sind zu erstellen. Der Beitragsanteil der Eigenheimbesitzer
beläuft sich im Trinkwasserbereich auf etwa 80 Prozent, im Abwasserbereich
auf etwa 60 Prozent. Somit entfallen 20 bzw. 40 Prozent auf sogenannte
institutionelle Eigentümer wie das Land Brandenburg oder den Bund. Das Land muss
sich zum Beispiel für die beiden ehemaligen Kasernen am Schönfelder Weg und an
der Schwanebecker Chaussee auf Beiträge in Höhe von etwa 1,4 Millionen Euro einstellen.
Erwähnenswert ist, dass im Trinkwasserbereich etwa die Hälfte aller Grundstücke und
im Abwasserbereich nur etwa ein Viertel der Grundstücke im Verbandsgebiet Altanschließerstatus
haben.

8. Mit welchen Einnahmen aus Altanschließerbeiträgen rechnet der Verband?
Der WAV geht im Trinkwasserbereich von Einnahmen in Höhe von etwa 10 Millionen
Euro und im Abwasserbereich von etwa 14 Millionen Euro aus. Beispielrechnungen
haben ergeben, dass Eigentümer eines 500 Quadratmeter großen Grundstückes
etwa 494 Euro Anschlussbeitrag für Trinkwasser und etwa 1.788 Euro für Abwasser
zu zahlen haben. Bei einem 1.200 Quadratmeter großen Grundstück sind 1.185 Euro
als Anschlussbeitrag für Trinkwasser und 4.290 Euro für Abwasser zu zahlen.

9. Und wenn jemand diese Summen nicht sofort aufbringen kann?
Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten besteht die Möglichkeit, so genannte Billigkeitsmaßnahmen
gemäß der Abgabenordnung wie Stundungen und Ratenzahlungen zu
beantragen. Das Innenministerium empfiehlt hier eine großzügige Handhabung im
Rahmen der gesetzlichen Regelungen.

10. Wieso werden Altanschließer beispielsweise in Potsdam nicht zur Kasse gebeten?
Zu Beginn ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit gab es für die Verbände die Möglichkeit,
ihre Investitionen über Gebühren oder über Beiträge zu refinanzieren. Der WAV
„Panke/Finow“ entschied sich für die Erhebung einmaliger Anschlussbeiträge, weil
dies als die gerechtere Lösung angesehen wird. Andere Verbände entschieden sich für
eine reine Gebührenfinanzierung. Das heißt, der Investitionsaufwand wird in dem jeweiligen
Verbandsgebiet ausschließlich über die Benutzungsgebühren refinanziert.
Wer also ein kleines Grundstück hat, aber viel Wasser verbraucht, muss auch viel zahlen.
Wer ein großes Grundstück hat und kein Wasser verbraucht, muss nichts zahlen,
profitiert jedoch vom Wertzuwachs seines Grundstückes durch die vorgenommenen
Investitionen im Wasser- und Abwasserbereich.

11. Welche Folgen hätte es, wenn im WAV-Verbandsgebiet eine Entscheidung zugunsten
der Gebührenfinanzierung fallen würde?
Hier gibt es zwei denkbare Modelle. Eines wäre, alle bisherigen Beitragszahlungen zurückzuerstatten.
Dabei handelt es sich immerhin um etwa 23 Millionen Euro. Eine sofortige
Auszahlung würde den WAV wirtschaftlich überfordern. Neue Kredite müssten
aufgenommen werden. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Aufsichtsbehörde
diesbezügliche Kreditermächtigungen nicht erteilen würde. Immerhin belaufen sich
die derzeitigen Kreditverpflichtungen des Verbandes bereits auf mehr als 38 Millionen
Euro. Die Umstellung auf eine reine Gebührenfinanzierung würde also eine drastische
Gebührenerhöhung für alle Gebührenpflichtigen mit sich bringen. Die Gebührenerhöhung
würde den Mieter im selben Umfang treffen wie den Eigenheimbesitzer. Grundstückseigentümer,
die nicht im Verbandsgebiet ansässig sind, aber von den Anlagen
profitieren, wären überhaupt nicht betroffen. Auch für die oben erwähnten ehemaligen
Kasernenflächen würden keinerlei Belastungen anfallen.

Ein zweites Modell geht von der Einführung zweier verschiedener Gebührensätze aus.
Dann müssten die Altanschließer, allerdings ebenfalls nur die gebührenpflichtigen, eine
höhere Gebühr als die Neuanschließer bezahlen. Auch bei diesem Modell wären die
vorgenannten Nicht-Gebührenpflichtigen klar im Vorteil.

Dadurch, dass sich die Gebührenpflichtigen, also auch die Mieter im Wohnblock, über
die jetzige Gebühr bereits mit fast einem Euro pro Kubikmeter am Aufwand für die
Herstellung der öffentlichen Trink- und Abwasseranlage beteiligen, ist der Wasserund
Abwasserverband „Panke/Fino“ der Auffassung, mit der derzeitigen Finanzierung
über Beiträge und Gebühren Eigentümer und Mieter ausgewogen an den zu schulternden
Lasten zu beteiligen.

 

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Wirtschaftsplan 2011 des WAV „Panke/Finow“


Auf der öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung vom 13.12.2010 wurde der Wirtschaftsplan 2011, einschließlich Investitionsplan, des WAV "Panke/Finow", beschlossen. Der Wirtschaftsplan 2011 kann in den Räumen des Geschäftsbesorgers des WAV "Panke/Finow" den Stadtwerken Bernau, eingesehen werden. Eine vorherige telefonische Anmeldung unter Tel.: 03338-61360 wird empfohlen. Download: Wirtschaftsplan 2011

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Öffentliche Bekanntmachung


Der Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“ hat am 12.10.2011 in öffentlicher Sitzung nachfolgenden Beschluss zum Jahresabschluss 2010 gefasst:           

Beschluss:  01/03/11
Beschluss:     Die Verbandsversammlung beschließt den durch die ACCO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stephensonstraße 24 - 26 in 14482 Potsdam geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 10.08.2011 versehenen Jahresabschluss zum 31.12.2010


mit einer Bilanzsumme von                     € 78.481.073,59
(davon mit einer Bilanzsumme im Betriebszweig
Wasserversorgung von                           € 34.106.917,31
und im Betriebszweig Abwasserentsorgung von € 46.123.860,70)

und einem Jahresgewinn von                 € 244.115,80
(davon mit einem Jahresgewinn im Betriebszweig
Wasserversorgung von                           € 17.508,88
und einem Jahresgewinn im Betriebszweig
Abwasserentsorgung von                       € 226.606,92)


Dem Verbandsvorsteher und dem Verbandsvorstand werden für das Wirtschaftsjahr 2010 Entlastung erteilt.

Es wird beschlossen, den Jahresgewinn in Höhe von 17.508,88 € des Betriebszweiges Wasserversorgung sowie den Jahresgewinn in Höhe von 226.606,92 € des Betriebszweiges Abwasserentsorgung jeweils in die zweckgebundene Rücklage einzustellen.

Der Jahresabschluss 2010 liegt in den Räumen des Geschäftsbesorgers, den Stadtwerken Bernau, Breitscheidstraße 45, 16321 Bernau, öffentlich aus.


gez. Kühne
Verbandsvorsteher



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Öffentliche Bekanntmachung des WAV „Panke/Finow“!

Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Landrat des Landkreises Barnim die 14. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“ vom 16.07.1997 im Amtsblatt für den Landkreis Barnim Nr.: 09/2010 vom 13.10.2010 öffentlich bekannt gemacht hat.


gez. Kühne
Verbandsvorsteher

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Öffentliche Bekanntmachung
vom 18.01.2010
Beschlusssammlung der Verbandsversammlungen 2009
Beschlusssammlung 2009

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Wirtschaftsplan 2010 des WAV „Panke/Finow“

Mit Datum vom 10.02.2010 wurde durch den Landrat des Landkreises Barnim der Wirtschaftsplan 2010, einschließlich Investitionsplan, des WAV "Panke/Finow"
genehmigt. Der Wirtschaftsplan 2010 kann in den Räumen des Geschäftsbesorgers des WAV "Panke/Finow" den Stadtwerken Bernau, eingesehen
werden. Eine vorherige telefonische Anmeldung unter Tel.: 03338-61360 wird empfohlen. (Anlage: Wirtschaftsplan 2010)
 
Wirtschaftsplan 2010

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Veränderte Gebühren ab 01.02.2009

Eine Übersicht der aktuellen Gebühren finden Sie unter dem Link "Gebühren". Die entsprechenden Satzungen stehen Ihnen unter dem Link "Satzungen" zur Verfügung! Die Veröffentlichung erfolgte am 31.Januar 2009 im Niederbarnimecho der MOZ.

 

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Ist unser Trinkwasser wirklich „trinkbar“ !?

Immer wieder wird dem WAV „Panke/Finow“ die Frage nach der Qualität unseres Trinkwassers gestellt. Manchmal steckt dahinter auch das geschäftstüchtige Werben mancher Unternehmen oder Händler den Bürgern nun endlich ein Produkt anbieten zu können, mit dem man aus dem vom Verband gelieferten Wasser echtes Trinkwasser machen kann. Gerade in jüngster Zeit werden z.B. verstärkt Filteranlagen angeboten, die zu einem, natürlich einmaligen Sonderpreis, sofort lieferbar sind und alle Probleme die mit dem Wasser zusammenhängen lösen.

Dabei wäre dieses Geld in den meisten Fällen woanders besser investiert.

 

Zu den Tatsachen:

Unser Trinkwasser ist eines der am besten überwachten Lebensmittel die wir haben. Dafür sorgt die sog. Trinkwasserverordnung die in ganz Deutschland gilt. Die Wasserversorgungsunternehmen werden darin verpflichtet lfd. zu kontrollieren, ob die festgelegten Grenzwerte eingehalten werden. Dazu muss man wissen, dass unser Wasser nicht völlig frei von anderen Inhaltsstoffen ist – es lebt.

Das soll es auch, versorgt es den menschlichen Körper auf diese Weise mit lebenswichtigen Spurenelementen. Diese Inhaltsstoffe haben allerdings manchmal auch negative Seiten. Jeder kennt z.B. braune Ränder im WC-Becken hervorgerufen durch das im Wasser gelöste Eisen oder den sog. Kesselstein, der vornehmlich im Wasserkocher angetroffen wird und dem Vorhandensein von Kalzium und Magnesium (Härtebildnern) geschuldet ist. Für manche Einrichtungen z.B. im medizinischen Bereich ist es sicherlich angebracht sich vor diesen Eigenschaften angemessen zu schützen.

Für den normalen Haushalt sind zusätzliche Maßnahmen nicht notwendig und meist auch nicht wirtschaftlich.

Genießen Sie ohne Bedenken das Nass aus der Leitung, das in unserem Bereich ohne jedwede Beimischung von chemischen Zusatzstoffen angeboten wird.

Im Hinblick auf die bevorstehende warme Jahreszeit sollten Sie ruhig öfter mal statt zur Brauseflasche lieber zum Wasserhahn greifen.

 

Ihr WAV „Panke/Finow“

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