Inhalt
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1. Eröffnung der
Sitzung
2. Feststellung der
ordnungsgemäßen Ladung
und der
anwesenden Verbandsmitglieder
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Feststellung der Tagesordnung
5. Beschlussfassung
über Behandlung in
nichtöffentlicher
Sitzung
6. Genehmigung der
Niederschrift über die
vorangegangene
Sitzung (19.05.2010)
7. Bericht
des
Verbandsvorstehers und des Geschäftsbesorgers über wichtige
Angelegenheiten
des
Verbandes mit anschließender Diskussion
8. Bürgerfragestunde / Anfragen der Verbandsmitglieder
9. Behandlung der Tagesordnungspunkte
9.1 Abwasserentsorgungsvarianten der Gemeinde Panketal - Sachstandsbericht und Entscheidung
9.2 Änderung
der
Verbandsstruktur - Stellenprofil
(Stellenbeschreibung und -bewertung) zur
Abdeckung
der hoheitlichen Tätigkeit des WAV "Panke/Finow"
9.3 Kläranlagenstandort Biesenthal - Sachstandsbericht und Entscheidung zur Abwasserentsorgung der Stadt Biesenthal
9.4 BV Schmutzwassererschließung Rüdnitz, Mittelweg/Birkenweg - Mitteilungsvorlage
10. Schließung der Sitzung
Tagesordnung
1. Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene Sitzung (19.05.2010)
2.
Schließung der Sitzung
Auf der Grundlage des § 12 der Satzung des WAV „Panke/Finow“ vom 01.08.1997 in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom 28.08.2009 und des § 8 der Entwässerungssatzung des WAV „Panke/Finow“ vom 08.12.2002 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 28.11.2007 sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des WAV „Panke/Finow“ vom 28.01.2009 gibt der WAV „Panke/Finow“ bekannt, dass nachfolgende Straßen mit einer betriebsfertigen Abwasserleitung ausgestattet sind.
Bernau OT Schönow:
- Waldstraße Nr. 2 - 30
- Heinrich-Heine-Straße Nr. 15 – 41 A
- Vierrutenstraße Nr. 1 – 13
- Bergstraße Nr. 1- 10
Hierbei ist besonders auf die Sicherung gegen Rückstau zu achten. Der Einleitbeginn, verbunden mit dem abgelesenen Stand des Wasserzählers ist dem WAV „Panke/Finow“ zu melden. Nähere Informationen sind beim Geschäftsbesorger des WAV „Panke/Finow“, Stadtwerke Bernau, Breitscheidstraße 45 in 16321 Bernau, Tel. 0 33 38 / 6 13 65 sowie 0 33 38 / 6 13 27 erhältlich.
Verbandsvorsteher
in einem Pressegespräch in der MOZ vom 18.03.2009 habe ich zu den Gebührenerhöhungen 2009 im WAV Panke/Finow ausgeführt. Über die Internetseite www.amt-biesenthal-barnim.de ist ein Link zum Gesprächsinhalt mit der MOZ- Redaktion geschaltet.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Kalkulation von Gebühren nach den gesetzlichen Vorgaben (Kommunalabgabengesetz) durchzuführen ist und kostendeckend zu erfolgen hat. Weder ist es dem WAV gestattet Gewinne zu kalkulieren noch darf er absichtlich Verlust machen. Es gibt verschiedene Einflussfaktoren, die zur Steigerung der Gebühren führten:
Trinkwassergebühr:
Folgen des Austritts der Gemeinde Panketal abzüglich der Einnahmen aus Grundgebühr (530 T€), abzüglich der Einnahmen aus Wassermengen (810 T€), zuzüglich der Aufwandsreduzierung, einschließlich Geschäftsbesorgungsentgelt von 1.020 T€. Daraus resultiert eine zusätzliche Gebührenbelastung von 17 Cent/cbm.
- Kostenunterdeckung aus dem vorangegangenen Gebührenzeitraum in Höhe von 8 Cent/cbm.
- Kostensteigerungen, die in den vergangenen Jahren stets durch Kostenüberdeckungen kompensiert wurden führen zu weiteren Gebührenbelastungen von 4 Cent/cbm.
- Aufwendungen zur Vorbereitung für die Beitragsveranlagung der sog. Altanschließer (eine Forderung des Gesetzgebers) die eine Gebührenbelastung von 10 Cent/cbm ausmachen.
Die Gebührenerhöhung in Höhe von 39 Cent/cbm ist somit vollständig auf die vorgenannten Sachverhalte zurück zu führen.
Abwassergebühr:
- Kostendeckungslücke durch Gerichtsentscheidung vom 28.10.2008, die es dem WAV untersagt, die Gemeinde Panketal an den überörtlichen Kosten zu beteiligen = 31 Cent/cbm.
- Aufwendungen zur Vorbereitung für die Beitragsveranlagung der sogenannten Altanschließer (eine Forderung des Gesetzgebers), die eine Gebührenbelastung von 5 Cent/cbm ausmachen.
- Auswirkungen der in 2007 wirksam gewordenen Umsatzsteuererhöhung auf 19 % wird erstmalig in der Gebühr 2009 wirksam, da die Steuererhöhung zum Zeitpunkt der Kalkulation der Abwassergebühr 2006/2007 (Zweijahreszeitraum) nicht bekannt war. = 6 Cent/cbm.
Insgesamt betragen die Mehrbelastungen 42 Cent/cbm. 4 Cent/cbm konnten davon über die Kostenüberdeckung des Vorjahres ausgeglichen werden. Die verbleibenden 38 Cent/cbm mussten an die Gebührenzahler weitergegeben werden.
Eine Anpassung des Geschäftsbesorgungsentgeltes wurde durch die Stadtwerke Bernau GmbH vorgenommen. Die hinterfragte Vertragskonformität wird von der Geschäftsführung in der nächsten Verbandsversammlung erläutert. Eine Minderung des Entgeltes im Verhältnis „entfallene Kundenprozentzahl Panketal“ war grundsätzlich nicht zu erwarten, da ein Großteil von Aufgaben durch den Rückgang der Kundenzahl nur wenig reduziert bzw. nicht entfallen konnte. Dies sind u. a. die Vorhaltung des Abrechnungssystems, das Aufstellen von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen, Wirtschaftsplänen, Serviceleistungen (Stördienst) und die technische Betriebsführung.
Abschließend sei betont, dass im Trinkwasserbereich erstmalig seit 1994 (Beginn der Verantwortungsübernahme des WAV) die Gebühr erhöht wurde. Nach jeweiligen Senkungen bis zum Jahr 2001 konnte die Gebühr seitdem konstant gehalten werden.
Auch im Abwasserbereich gab es nach Erhöhungen zwischen 1996 und 2000 sowie Senkungen zwischen 2001 und 2003 seit dem eine Gebührenkonstanz bis 2008.
Kühne
Verbandsvorsteher WAV Panke/Finow
Eine Übersicht der aktuellen Gebühren finden Sie unter dem Link "Gebühren". Die entsprechenden Satzungen stehen Ihnen unter dem Link "Satzungen" zur Verfügung! Die Veröffentlichung erfolgte am 31.Januar 2009 im Niederbarnimecho der MOZ.
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Immer wieder wird dem WAV „Panke/Finow“ die Frage nach der Qualität unseres Trinkwassers gestellt. Manchmal steckt dahinter auch das geschäftstüchtige Werben mancher Unternehmen oder Händler den Bürgern nun endlich ein Produkt anbieten zu können, mit dem man aus dem vom Verband gelieferten Wasser echtes Trinkwasser machen kann. Gerade in jüngster Zeit werden z. B. verstärkt Filteranlagen angeboten, die zu einem, natürlich einmaligen Sonderpreis, sofort lieferbar sind und alle Probleme die mit dem Wasser zusammenhängen lösen.
Dabei wäre dieses Geld in den meisten Fällen woanders besser investiert.
Zu den Tatsachen:
Unser Trinkwasser ist eines der am besten überwachten Lebensmittel die wir haben. Dafür sorgt die sog. Trinkwasserverordnung die in ganz Deutschland gilt. Die Wasserversorgungsunternehmen werden darin verpflichtet lfd. zu kontrollieren, ob die festgelegten Grenzwerte eingehalten werden. Dazu muss man wissen, dass unser Wasser nicht völlig frei von anderen Inhaltsstoffen ist – es lebt.
Das soll es auch, versorgt es den menschlichen Körper auf diese Weise mit lebenswichtigen Spurenelementen. Diese Inhaltsstoffe haben allerdings manchmal auch negative Seiten. Jeder kennt z. B. braune Ränder im WC-Becken hervorgerufen durch das im Wasser gelöste Eisen oder den sog. Kesselstein, der vornehmlich im Wasserkocher angetroffen wird und dem Vorhandensein von Kalzium und Magnesium (Härtebildnern) geschuldet ist. Für manche Einrichtungen z. B. im medizinischen Bereich ist es sicherlich angebracht sich vor diesen Eigenschaften angemessen zu schützen.
Für den normalen Haushalt sind zusätzliche Maßnahmen nicht notwendig und meist auch nicht wirtschaftlich.
Genießen Sie ohne Bedenken das Nass aus der Leitung, das in unserem Bereich ohne jedwede Beimischung von chemischen Zusatzstoffen angeboten wird.
Im Hinblick auf die bevorstehende warme Jahreszeit sollten Sie ruhig öfter mal statt zur Brauseflasche lieber zum Wasserhahn greifen.
Ihr WAV „Panke/Finow“
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Anschrift
Breitscheidstraße 45
16321 Bernau bei Berlin
Postanschrift:
Postfach 1173
16311 Bernau bei Berlin
Geschäftsbesorger Stadtwerke Bernau GmbH
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16321 Bernau bei Berlin
Postanschrift:
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16311 Bernau bei Berlin