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Information des WAV "Panke/Finow"


 

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Der WAV „Panke/Finow“ informiert,


aufgrund gesundheits- und urlaubsbedingter Abwesenheit der Initiatoren fällt die für den 14. Juli 2010 um 18.00 Uhr in der Stadthalle Bernau geplante Informationsveranstaltung des WAV „Panke/Finow“ aus. Über den neuen Termin werden Sie wie gewohnt in Ihren Amtsblättern informiert.

gez. Kühne
Verbandsvorsteher

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Tagesordnung der öffentlichen Verbandsversammlung Nr.: 02/10 des Wasser- und Abwasserverbandes "Panke/Finow" am 07.07.2010 um 18:00 Uhr in Bernau bei Berlin 


1.         Eröffnung der Sitzung

2.         Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der

 anwesenden Verbandsmitglieder

3.         Feststellung der Beschlussfähigkeit

4.         Feststellung der Tagesordnung

5.         Beschlussfassung über Behandlung in nichtöffentlicher
            Sitzung

6.         Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene
            Sitzung (19.05.2010)

7.         Bericht des Verbandsvorstehers und des Geschäftsbesorgers über wichtige Angelegenheiten
des Verbandes mit anschließender Diskussion

8.         Bürgerfragestunde / Anfragen der Verbandsmitglieder      

9.         Behandlung der Tagesordnungspunkte

9.1       Abwasserentsorgungsvarianten der Gemeinde Panketal - Sachstandsbericht und Entscheidung 

9.2       Änderung der Verbandsstruktur  - Stellenprofil (Stellenbeschreibung und -bewertung)  zur Abdeckung
der hoheitlichen Tätigkeit des WAV "Panke/Finow"

9.3       Kläranlagenstandort Biesenthal - Sachstandsbericht und Entscheidung zur Abwasserentsorgung der Stadt Biesenthal

9.4       BV Schmutzwassererschließung Rüdnitz, Mittelweg/Birkenweg - Mitteilungsvorlage

10.       Schließung der Sitzung         

 

Nichtöffentlicher Teil

Tagesordnung

1.         Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene Sitzung (19.05.2010) 

2.         Schließung der Sitzung         


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Öffentliche Bekanntmachung
vom 18.01.2010

Beschlusssammlung der Verbandsversammlungen 2009


Beschlusssammlung 2009

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Öffentliche Bekanntmachung

Veröffentlicht am 07.12.09 im Amtsblatt Bernau und am 15.12.09 im Amtsblatt Biesenthal-Barnim

Auf der Grundlage des § 12 der Satzung des WAV „Panke/Finow“ vom 01.08.1997 in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom 28.08.2009 und des § 8 der Entwässerungssatzung des WAV „Panke/Finow“ vom 08.12.2002 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 28.11.2007 sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur  Entwässerungssatzung des WAV „Panke/Finow“ vom 28.01.2009 gibt der WAV „Panke/Finow“ bekannt, dass nachfolgende Straßen mit einer betriebsfertigen Abwasserleitung ausgestattet sind.

 

Bernau OT Schönow:

-                     Waldstraße Nr. 2 - 30

-                     Heinrich-Heine-Straße Nr. 15 – 41 A

-                     Vierrutenstraße Nr. 1 – 13

-                     Bergstraße Nr. 1- 10

 

Es wird darauf hingewiesen, dass binnen 3 Monaten ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, alle an diesen Straßen anliegenden Grundstücke an die betriebsfertige Abwasseranlage anzuschließen sind.


Hierbei ist besonders auf die Sicherung gegen Rückstau zu achten. Der Einleitbeginn, verbunden mit dem abgelesenen Stand des Wasserzählers ist dem WAV „Panke/Finow“ zu melden. Nähere Informationen sind beim Geschäftsbesorger des WAV „Panke/Finow“, Stadtwerke Bernau, Breitscheidstraße 45 in 16321 Bernau, Tel. 0 33 38 / 6 13 65 sowie 0 33 38 / 6 13 27 erhältlich.

 

 gez. Kühne

Verbandsvorsteher


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Bekanntmachung zur Umsatzsteuer-Rückerstattung vom 15.07.2009

 

Ermäßigter Steuersatz bei Hausanschluss-Kostenerstattungen sowie Anschlussbeiträgen (Geschäftsbereich Trinkwasser)

 
Mit Schreiben vom 07.04.2009 hat die Finanzverwaltung nunmehr zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Legens von Trinkwasserhausanschlüssen Stellung genommen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezieht sich dabei auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs (C-442/05) und des Bundesfinanzhofs (VR 61/03), in denen entschieden wurde, dass das  Legen eines Trinkwasserhausanschlusses unter dem Begriff „Belieferung von Wasser“ i.S.v. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG fällt und als eigenständige Leistung dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt. Die Verbandsversammlung hat am 01.07.2009 folgenden Beschluss gefasst: Die Verbandsversammlung beschließt Bescheide über Hausanschlusskostenerstattungen und Bescheide über Beiträge zur öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage im Zeitraum August 2000 bis 30.06.2009 auf Antragstellung befristet bis zum 30.06.2010 auf den ermäßigten Steuersatz zu korrigieren. Damit sind die Rechtsgrundlagen für die  Ausweisung eines ermäßigten Steuersatzes gegeben. Der WAV berichtigt somit auf Antrag alle Anschlussbeitragsbescheide sowie alle Kostenerstattungsbescheide, die sich auf die Herstellung, Reparatur oder Veränderung von Trinkwasserhausanschlüssen seit August 2000 beziehen.

Es ist zu beachten, dass durch die o.g. Rechtssprechung nicht der Rechtsgrund für die Umsatzsteuerzahlungen der Bürger an den WAV entfällt. Wegen der bestandskräftigen Bescheide kann ein Bürger bis zur Berichtigung des Bescheides keine automatische Rückzahlung verlangen.

Die Rückerstattung können diejenigen Bescheidempfänger beantragen, die mit dem vollen Steuersatz von 16 bzw. 19 Prozent seit August 2000 berechnet wurden und nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Der WAV teilt mit, dass für diese Rückerstattung ein formloser Antrag erforderlich ist. Der Antrag muss schriftlich mit folgenden Angaben an den WAV gerichtet werden:
Grundstücksdaten (Flur, Flurstück)
Name, Vorname
Anschrift
Bescheid-Nummer, Bescheid-Datum
Konto-Verbindung
Erklärung zur fehlenden Vorsteuerabzugsberechtigung

Des Weiteren ist eine Kopie des betreffenden Bescheides beizufügen.
Ein entsprechendes Formular kann hier heruntergeladen werden bzw. ist im Kundenservice der Stadtwerke Bernau erhältlich.

Nach Vorliegen dieses Antrages und Überprüfung der mitgeteilten Daten wird eine Berichtigung des Steuerbetrages vorgenommen und der entsprechende Betrag erstattet.

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung bis zum 30.06.2010 befristet ist.

Es wird darauf hingewiesen das die Bearbeitung der Anträge aufgrund des zu erwartenden Antragsumfangs einige Zeit in Anspruch nehmen wird.


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Wirtschaftsplan 2010 des WAV „Panke/Finow“

Mit Datum vom 10.02.2010 wurde durch den Landrat des Landkreises Barnim der Wirtschaftsplan 2010, einschließlich Investitionsplan, des WAV "Panke/Finow"
genehmigt. Der Wirtschaftsplan 2010 kann in den Räumen des Geschäftsbesorgers des WAV "Panke/Finow" den Stadtwerken Bernau, eingesehen
werden. Eine vorherige telefonische Anmeldung unter Tel.: 03338-61360 wird empfohlen. (Anlage: Wirtschaftsplan 2010)
 
Wirtschaftsplan 2010

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Informationen zur Gebührenerhöhung vom 01.02.09


Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner von Bernau, Biesenthal, Melchow und Rüdnitz,

in einem Pressegespräch in der MOZ vom 18.03.2009 habe ich zu den Gebührenerhöhungen 2009 im WAV Panke/Finow ausgeführt. Über die Internetseite www.amt-biesenthal-barnim.de ist ein Link zum Gesprächsinhalt mit der MOZ- Redaktion geschaltet.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Kalkulation von Gebühren nach den gesetzlichen Vorgaben (Kommunalabgabengesetz) durchzuführen ist und kostendeckend zu erfolgen hat. Weder ist es dem WAV gestattet Gewinne zu kalkulieren noch darf er absichtlich Verlust machen. Es gibt verschiedene Einflussfaktoren, die zur Steigerung der Gebühren führten:

Trinkwassergebühr:
Folgen des Austritts der Gemeinde Panketal abzüglich der Einnahmen aus Grundgebühr (530 T€), abzüglich der Einnahmen aus Wassermengen (810 T€), zuzüglich der Aufwandsreduzierung, einschließlich Geschäftsbesorgungsentgelt von 1.020 T€. Daraus resultiert eine zusätzliche Gebührenbelastung von 17 Cent/cbm.
- Kostenunterdeckung aus dem vorangegangenen Gebührenzeitraum in Höhe von 8 Cent/cbm.
- Kostensteigerungen, die in den vergangenen Jahren stets durch Kostenüberdeckungen kompensiert wurden führen zu weiteren Gebührenbelastungen von 4 Cent/cbm.
- Aufwendungen zur Vorbereitung für die Beitragsveranlagung der sog. Altanschließer (eine Forderung des Gesetzgebers) die eine Gebührenbelastung von 10 Cent/cbm ausmachen.

Die Gebührenerhöhung in Höhe von 39 Cent/cbm ist somit vollständig auf die vorgenannten Sachverhalte zurück zu führen.

Abwassergebühr:
- Kostendeckungslücke durch Gerichtsentscheidung vom 28.10.2008, die es dem WAV untersagt, die Gemeinde Panketal an den überörtlichen Kosten zu beteiligen = 31 Cent/cbm.
- Aufwendungen zur Vorbereitung für die Beitragsveranlagung der sogenannten Altanschließer (eine Forderung des Gesetzgebers), die eine Gebührenbelastung von 5 Cent/cbm ausmachen.
- Auswirkungen der in 2007 wirksam gewordenen Umsatzsteuererhöhung auf 19 % wird erstmalig in der Gebühr 2009 wirksam, da die Steuererhöhung zum Zeitpunkt der Kalkulation der Abwassergebühr 2006/2007 (Zweijahreszeitraum) nicht bekannt war. = 6 Cent/cbm.

Insgesamt betragen die Mehrbelastungen 42 Cent/cbm. 4 Cent/cbm konnten davon über die Kostenüberdeckung des Vorjahres ausgeglichen werden. Die verbleibenden 38 Cent/cbm mussten an die Gebührenzahler weitergegeben werden.
Eine Anpassung des Geschäftsbesorgungsentgeltes wurde durch die Stadtwerke Bernau GmbH vorgenommen. Die hinterfragte Vertragskonformität wird von der Geschäftsführung in der nächsten Verbandsversammlung erläutert. Eine Minderung des Entgeltes im Verhältnis „entfallene Kundenprozentzahl Panketal“ war grundsätzlich nicht zu erwarten, da ein Großteil von Aufgaben durch den Rückgang der Kundenzahl nur wenig reduziert bzw. nicht entfallen konnte. Dies sind u. a. die Vorhaltung des Abrechnungssystems, das Aufstellen von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen, Wirtschaftsplänen, Serviceleistungen (Stördienst) und die technische Betriebsführung.

Abschließend sei betont, dass im Trinkwasserbereich erstmalig seit 1994 (Beginn der Verantwortungsübernahme des WAV) die Gebühr erhöht wurde. Nach jeweiligen Senkungen bis zum Jahr 2001 konnte die Gebühr seitdem konstant gehalten werden.
Auch im Abwasserbereich gab es nach Erhöhungen zwischen 1996 und 2000 sowie Senkungen zwischen 2001 und 2003 seit dem eine Gebührenkonstanz bis 2008.

Kühne
Verbandsvorsteher WAV Panke/Finow

 

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Veränderte Gebühren ab 01.02.2009

Eine Übersicht der aktuellen Gebühren finden Sie unter dem Link "Gebühren". Die entsprechenden Satzungen stehen Ihnen unter dem Link "Satzungen" zur Verfügung! Die Veröffentlichung erfolgte am 31.Januar 2009 im Niederbarnimecho der MOZ.

 

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Ist unser Trinkwasser wirklich „trinkbar“ !?

Immer wieder wird dem WAV „Panke/Finow“ die Frage nach der Qualität unseres Trinkwassers gestellt. Manchmal steckt dahinter auch das geschäftstüchtige Werben mancher Unternehmen oder Händler den Bürgern nun endlich ein Produkt anbieten zu können, mit dem man aus dem vom Verband gelieferten Wasser echtes Trinkwasser machen kann. Gerade in jüngster Zeit werden z. B. verstärkt Filteranlagen angeboten, die zu einem, natürlich einmaligen Sonderpreis, sofort lieferbar sind und alle Probleme die mit dem Wasser zusammenhängen lösen.

Dabei wäre dieses Geld in den meisten Fällen woanders besser investiert.

 

Zu den Tatsachen:

Unser Trinkwasser ist eines der am besten überwachten Lebensmittel die wir haben. Dafür sorgt die sog. Trinkwasserverordnung die in ganz Deutschland gilt. Die Wasserversorgungsunternehmen werden darin verpflichtet lfd. zu kontrollieren, ob die festgelegten Grenzwerte eingehalten werden. Dazu muss man wissen, dass unser Wasser nicht völlig frei von anderen Inhaltsstoffen ist – es lebt.

Das soll es auch, versorgt es den menschlichen Körper auf diese Weise mit lebenswichtigen Spurenelementen. Diese Inhaltsstoffe haben allerdings manchmal auch negative Seiten. Jeder kennt z. B. braune Ränder im WC-Becken hervorgerufen durch das im Wasser gelöste Eisen oder den sog. Kesselstein, der vornehmlich im Wasserkocher angetroffen wird und dem Vorhandensein von Kalzium und Magnesium (Härtebildnern) geschuldet ist. Für manche Einrichtungen z. B. im medizinischen Bereich ist es sicherlich angebracht sich vor diesen Eigenschaften angemessen zu schützen.

Für den normalen Haushalt sind zusätzliche Maßnahmen nicht notwendig und meist auch nicht wirtschaftlich.

Genießen Sie ohne Bedenken das Nass aus der Leitung, das in unserem Bereich ohne jedwede Beimischung von chemischen Zusatzstoffen angeboten wird.

Im Hinblick auf die bevorstehende warme Jahreszeit sollten Sie ruhig öfter mal statt zur Brauseflasche lieber zum Wasserhahn greifen.

 

Ihr WAV „Panke/Finow“

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Stördienst

Tag und Nacht mobil:
0171 / 644 1 333
Festnetz:
03338 / 61 333



Erdgastankstelle

Blumberger Chaussee bei Total

Tagespreis: 96,9 Ct/kg


 

Stadtwerke Bernau GmbH

Breitscheidstraße 45
16321 Bernau bei Berlin
Postanschrift:
Postfach 1173
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Wasser- und Abwasserverband "Panke/Finow" (WAV)

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