Zusammensetzung des Strompreises

Der Strompreis besteht aus drei Komponenten: 

  • Regulierte Netzentgelte
  • Steuern, Abgaben und Umlagen
  • Kosten für Strombeschaffung und Vertrieb
     

Dabei machen die Kosten für Strombeschaffung und Vertrieb gerade einmal 40 Prozent aus. 60 Prozent des Preises können nicht beeinflusst werden, da sie gesetzlich reguliert bzw. staatlich festgelegt sind. 

Der durchschnittliche Strompreis für Haushalte bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh ist im derzeitigen Mittel für 2025 im Vergleich zum Vorjahr gesunken und beträgt durchschnittlich 39,69 ct/kWh. Davon entfallen 10,95 ct/kWh auf die durch die Bundesnetzagentur gesetzlich regulierten Netz- und Messentgelte. Dies entspricht 27,6 Prozent. 12,71 ct/kWh bzw. 32 Prozent sind der Anteil der staatlich festgelegten Steuern, Abgaben und Umlagen. Die Kosten für Beschaffung und Betrieb liegen aktuell bei 16,04 ct/kWh, was 40,4 Prozent des Gesamtpreises ausmacht. 

 

Kuchendiagramm der Zusammensetzung des Strompreises

Quelle: BDEW Strompreisanalyse Mai 2025

 

Die Preisbestandteile im Überblick

Dieser Preisbestandteil entspricht gegenwärtig 27,6 Prozent des durchschnittlichen Strompreises und enthält folgende Punkte: 

  • Netzentgelte. Sie ermöglichen den Betrieb und Ausbau der Stromnetze.
  • Gebühren für den Zähler (Betrieb, Wartung, Messung) 

In der Regel werden die Preise einmal im Jahr zum Jahreswechsel angepasst. Alle Informationen zu dem Stromnetz der Stadtwerke Bernau finden Sie hier.

Dieser Preisbestandteil entspricht gegenwärtig 32 Prozent des durchschnittlichen Strompreises und enthält folgende Punkte: 

  • KWKG-Umlage (Mit ihr werden umweltfreundliche Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung gefördert.)
  • Offshore-Netzumlage (Sichert Risiken bei der Netzanbindung ab, die Betreibern von Windanlagen auf dem Meer entstehen können.)
  • Umlage nach §19 StromNEV ("Sonderkunden-Umlage": Fällt dafür an, dass stromintensive Betriebe von Netznutzungsentgelten befreit sind.)
  • Konzessionsabgabe (Geht an Kommunen dafür, dass Straßen und Wege zum Betrieb des Stromnetzes genutzt werden dürfen.)
  • Stromsteuer (Sie wird durch das Stromsteuergesetz geregelt und ist eine Steuer auf den Energieverbrauch.)
  • Mehrwertsteuer (Diese Steuer bezieht sich auf den gesamten Strompreis inklusive aller Bestandteile. Die Mehrwertsteuer liegt bei 19 Prozent.)

In der Regel werden die Preise einmal im Jahr zum Jahreswechsel angepasst.

Staatlich festgelegte Belastungen20242025
KWKG-Umlage0,27 ct/kWh0,28 ct/kWh
Offshore-Netzumlage0,66 ct/kWh0,82 ct/kWh
Umlage nach §19 StromNEV0,64 ct/kWh1,56 ct/kWh
Konzessionsabgabe1,67 ct/kWh1,67 ct/kWh
Stromsteuer2,05 ct/kWh2,05 ct/kWh
Mehrwertsteuer6,42 ct/kWh6,34 ct/kWh

Quelle: BDEW Strompreisanalyse Mai 2025

Mehr Informationen zu den Umlagen und Abgaben finden Sie hier.

Dieser Preisbestandteil entspricht gegenwärtig 40,4 Prozent des durchschnittlichen Strompreises und fällt für den Einkauf von Energie sowie unsere Dienstleistungen rund um den Vertrieb an. Dazu gehören beispielsweise Beratung oder telefonischer Kundenservice (inkl. Prognosewerte zu allen Kostenbestandteilen).

Die Stadtwerke Bernau kaufen Strom in mehreren Tranchen zu verschiedenen Zeitpunkten im Jahr ein, um das Preisrisiko zu minimieren.