24h-Lieferantenwechsel
Das müssen Sie wissen
Ab dem 6. Juni 2025 soll der Wechsel des Stromanbieters innerhalb eines Werktages, also binnen 24 Stunden, möglich sein. Diese Regelung wurde von der Bundesnetzagentur beschlossen und muss von den Energieversorgern umgesetzt werden. Mit den neuen Vorgaben wird dem § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Rechnung getragen.
Darüber hinaus wird es nicht mehr möglich sein, sich rückwirkend an-, ab- oder umzumelden. Somit müssen z. B. Umzüge frühzeitig gemeldet werden.
Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zur neuen Regelung.
Das Wichtigste im Überblick
- Ein Wechsel des Stromanbieters ist künftig werktags innerhalb von 24 Stunden möglich.
- Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das, mehr Flexibilität beim Anbieterwechsel.
- An- und Abmeldung sind in Zukunft nicht mehr rückwirkend möglich.
- Eine wichtige Voraussetzung für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel: die Angabe der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID), die jeder Verbrauchsstelle zugeordnet ist.
- Per Gesetz sind die Stromanbieter verpflichtet, die MaLo-ID auf der Stromabrechnung aufzuführen.
- Kündigungsfristen und die Laufzeiten der Verträge gelten auch weiterhin, unabhängig von der Möglichkeit des schnellen Lieferantenwechsels.
- Ausnahme Gas: Für Gas gilt der 24-Stunden-Lieferantenwechsel nicht.
Das gilt es ab 6. Juni 2025 zu beachten
Ein Lieferantenwechsel beschreibt den Prozess, bei dem ein Kunde mit einer Verbrauchsstelle den bisherigen Energieversorger wechselt. Mit der neuen Regelung der Bundesnetzagentur geht es innerhalb von 24 Stunden deutlich schneller und unkomplizierter. Allerdings bleiben Fristen und erforderliche Angaben bestehen. Folgende Punkte sollten unbedingt beachtet werden:
Wechseltermin muss in der Zukunft liegen
Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- oder Abmeldungen nicht mehr möglich. Wenn Sie einen Auszug oder Umzug planen, müssen Sie den Vertrag im Voraus beim Energieversorger anmelden bzw. kündigen. Beantragen Sie den Wechseltermin nicht rechtzeitigt, fallen Sie in die meist teurere Grundversorgung.
Fristen bei aktuellem Versorger beachten
Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen von Stromversorgungsverträgen bleiben unberührt. Achten Sie beim Wechsel also unbedingt auf die Fristen Ihres aktuellen Versorgers.
Angabe der MaLo-ID
Jedem Stromanschluss ist eine sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) zugeordnet. Zu finden ist diese elfstellige Nummer zum Beispiel auf Ihrer Stromrechnung. In dem neuen Prozess ist die Malo-ID sehr hilfreich für eine schnelle Abwicklung. Bitte geben Sie die Nummer deshalb an.
Ihre Fragen – unsere Antworten
Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder ein Unternehmen seinen Energieanbieter wechselt. Dabei wird die Versorgung von einem bisherigen Anbieter auf einen neuen übertragen.
An-, Ab- und Ummeldungen aufgrund eines Wohnungswechsels sind ebenfalls Prozesse des 24-Stunden-Lieferantenwechsels.
Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass ein Stromlieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss – vorausgesetzt, die vertraglichen Bedingungen erlauben es.
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist nur an Werktagen möglich. An Wochenenden oder Feiertagen wird der Wechselantrag nicht bearbeitet und die Stromlieferung durch den neuen Stromanbieter erfolgt erst am Montag bzw. Dienstag.
Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen betreffen lediglich den Wechselprozess und die technische Abwicklung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.
Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) hilft, die Kommunikation zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zu vereinfachen. Sie ist eine Kennnummer, die jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird, eindeutig kennzeichnet.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die MaLo-ID relevant für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Sie finden diese Nummer auf Ihrer Stromrechnung.
Nein, ab 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden.
Bei Umzügen galt für An- und Abmeldungen von Lieferverhältnissen durch Energielieferanten bisher eine Frist von sechs Wochen rückwirkend.
Melden Sie den Auszug bzw. die Kündigung nicht rechtzeitig, müssen Sie bis zum Tag der finalen Kündigung weiterhin bezahlen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird.
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden, beliefern wir Sie zunächst zu den Preisen der Grundversorgung. Sie können anschließend jederzeit in einen günstigeren Tarif wechseln. Der Verbrauch wird dennoch Ihrem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt. Deshalb: Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, um Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Eigentümer zu vermeiden.
Melden Sie Ihren Umzug so früh wie möglich, idealerweise sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung erfolgt ist. Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen.
Die neuen Regelungen gelten sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für Vermieterinnen und Vermieter.