Netzanschluss

Die Stadtwerke Bernau sind gemäß § 18 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dazu verpflichtet, jedermann an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Bernau anzuschließen und die Nutzung zu ermöglichen.

Die Stadtwerke Bernau legen keine über die technischen Anwendungsregeln des VDE (TAR) hinausgehenden technischen Mindestanforderungen i. S. d. §19 Abs. 1 EnWG fest. Bei den TAR des VDE handelt es sich derzeit vor allem um die VDE-AR-N 4100, VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4110.

§ 18 Abs. 1 EnWG und § 4 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 NAV:

Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannungund für Anschlussnutzung durch Letztverbraucher und Änderungen der Ergänzenden Bedingungen.
 

§ 19 Abs. 1 EnWG:

Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen.

Änderung der Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Zum 01.08.2024 ändern wir unsere Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Bernau GmbH angeschlossen werden.

Ab diesem Zeitpunkt gilt die Richtlinie „Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz – TAB NS Nord 2023 v2.0“ als Technische Anschlussbedingungen im Sinne des § 20 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).

Damit tragen wir den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung weiterhin für Sie gewährleisten.

Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist (Bestandsschutz).

Der vollständige Wortlaut steht Ihnen als PDF-Dokument zur Verfügung.

Änderung der Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz

Zum 01.05.2026 ändern wir unsere Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Bernau GmbH angeschlossen werden.

Damit setzen wir den vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) veröffentlichten Musterwortlaut in Kraft, der zur Harmonisierung der Anforderungen zwischen den Netzbetreibern beiträgt und ergänzen diesen um Anforderungen, die in unserem Netz erforderlich sind, um auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung weiterhin für Sie zu gewährleisten.

Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist (Bestandsschutz). Auch für Anlagen, für die die Errichtungsplanung bereits abgeschlossen und mit uns abgestimmt ist, besteht keine Anpassungspflicht.

Der vollständige Wortlaut unserer Technischen Anschlussbedingungen liegt in unseren Geschäftsräumen aus.

Zudem stehen sie Ihnen hier als PDF-Dokument zur Verfügung.

§ 29 Abs. 1 Satz 1 NAV:

Informationen über Vertragsanpassungsmöglichkeiten gemäß § 115 EnWG.