Grund- und Ersatzversorgung
stabil, einfach, aus gutem Grund
Die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas bieten wir in unserem Netzgebiet in Bernau an - und das ist sogar gesetzlich geregelt. Denn die Stadtwerke Bernau sind Grundversorger.
Mit der Grundversorgungsverordnung wird im Energiewirtschaftsgesetz geregelt, wie Menschen Zugang zu Strom und Gas erhalten, wenn sie aktuell keinen Vertrag mit einem Lieferanten haben – etwa bei einem Umzug oder wenn ein Lieferant ausfällt, zum Beispiel wegen Insolvenz.
Die Stadtwerke Bernau GmbH haben gemäß § 36 Abs. 2 EnWG zum 1. Juli 2021 den Grundversorger für Gas im Netzgebiet der Stadtwerke Bernau GmbH für die nächsten drei Kalenderjahre 2022 bis 2024 festgestellt.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Haushaltskunden sind nach § 3 Nr. 22 EnWG:
- Kunden im Haushalt, ohne Rücksicht auf ihren Jahresverbrauch
- Kunden, die in beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Bereichen tätig sind und deren Jahresverbrauch 10.000 kWh nicht übersteigt
Die Aufgabe des sogenannten Grundversorgers hat laut Gesetz immer derjenige Strom- oder Gaslieferant zu übernehmen, der die meisten Haushaltskunden in einem Gebiet unter Vertrag hat. Mit dieser Regelung stellt der Gesetzgeber sicher, dass jedermann stets mit den elementaren Gütern versorgt werden kann.
Ihre Vorteile
- Einfache und zuverlässige Erdgaslieferung
- Ohne feste Vertragslaufzeit – innerhalb von 14 Tagen kündbar
- Persönliche Beratung vor Ort
Unsere Preise für Sie
Grund- und Ersatzversorgung | ||||
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Jahresverbrauch (kWh) | Arbeitspreis Cent/kWh | Grundpreis Euro/Jahr | ||
netto | brutto | netto | brutto | |
bis 3.100 | 20,19 | 21,60 | 21,36 | 22,86 |
3.101 - 9.999 | 18,24 | 19,52 | 81,84 | 87,57 |
ab 10.000 | 17,87 | 19,12 | 118,80 | 127,12 |
Die Preise enthalten die „vereinfachte“ Weitergabe der Abschaffung der Gasbeschaffungsumlage entsprechend § 41 Abs. 6 EnWG in voller Höhe von 2,419 Cent pro Kilowattstunde.
Die Preisberechnung erfolgt auf Grundlage der § 36 und 38 des Energiewirtschaftsgesetzes, der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) sowie der dazugehörigen „Ergänzenden Bedingungen“ der Stadtwerke Bernau GmbH in den jeweils gültigen Fassungen.
Haben Sie Fragen zur Grund- und Ersatzversorgung? Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie!
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Telefon: 03338 61-399