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Netzzugang

Die Netznutzung unterliegt den Bedingungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und den ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Bernau zur NAV.

§ 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG:

Bedingungen für den Netzzugang, einschließlich Musterverträge.

§ 27 Abs. 1 StromNEV:

Geltende Netzentgelte sowie individuelle Netzentgelte nach § 19 StromNEV.

§ 15 Abs. 5, Abs. 4 StromNZV:

Netzengpässe – die zur Verfügung stehende Gesamtkapazität, die Übertragungsrichtung in der der Engpass auftritt und die prognostizierte Dauer.

Derzeit bestehen keine Engpässe im Elektrizitätsnetz der Stadtwerke Bernau GmbH.

Hochlastzeitfenster gemäß BK4-13-739:

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