Warm in die Zukunft

Unsere Fernwärmepreise  

Um unseren Kundinnen und Kunden mehr Transparenz in der Preisgestaltung zu bieten, haben wir unsere Preisstrukturen umgestellt. Damit vermeiden wir zeitversetzte Kalkulationen und bilden die reale Marktlage nachvollziehbar ab. Wir berechnen unseren Fernwärmepreis für Verträge ab 1. Januar 2026 nach einer neuen Preisänderungsformel. 

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Faire Preise durch jährliche Aktualisierung zum 01.01. anhand der Marktbedingungen
  • Transparenz durch nachvollziehbare Strukturen der Preisänderungsformel und bessere Kontrolle
  • Zukunftssicherheit durch Flexibilität und schnelle Anpassung ans Marktgeschehen
     

Die Preisänderungsformel

Wir berechnen unseren Fernwärmepreis nach einer Preisänderungsformel. Dadurch wird der Wärmepreis transparent und nachvollziehbar. Die Formel besteht aus mehreren Bestandteilen und vielen Buchstaben. Diese stehen für sogenannte Indizes, also statistische Vergleichswerte zu regionalen oder landesweiten Kosten-, Lohn- und Marktentwicklungen. Diese Indizes stammen von offiziellen Stellen: dem Statistischen Bundesamt, der European Stock Exchange (EEX) und der Trading Hub Europe (THE). Daraus ergibt sich die Möglichkeit, die Werte einzusehen und nachzuprüfen.

Leistungspreis (in Euro pro Kilowatt und Jahr)
LP1 = LP0 * (0,50 * L/L0 + 0,20 * I/I0 + 0,30)

Arbeitspreis (in Cent pro Kilowattstunde)
AP1 = AP0 * (0,80 * (0,85 * EG/EG0 + 0,10 * I/I0 + 0,05) +0,20 * M/M0)

Emissionspreis (in Cent pro Kilowattstunde)
EPCO2 = EP0 * (0,39 * PBEHG/PBEHG0 + 0,61 * PETS/PETS0)

Gasspeicherumlagepreis (in Cent pro Kilowattstunde)
GU = GU0 * SPU/SPU0

festgelegter Messpreis von 10,84 €/Monat (netto) bzw. 12,90 €/Monat (brutto)

 

Die Bestandteile unserer Preisänderungsformel

Die zu Grunde gelegten Indizes sind unterschiedlich gewichtet. Der neue Leistungspreis (LP₁) berechnet sich aus dem bisherigen Preis (LP₀), angepasst an die Preisentwicklung der Löhne L mit einer Gewichtung von 50 Prozent und den, mit 20 Prozent gewichteten, Investitionsgütern I. Ein Teil des Preises bleibt mit einer Gewichtung von 30 Prozent konstant. Der neue Arbeitspreis (AP₁) ergibt sich aus dem bisherigen Arbeitspreis (AP₀) und berücksichtigt zwei Hauptfaktoren: Die Kostenentwicklung der Wärmebereitstellung zu 80 Prozent und der Marktentwicklung zu 20 Prozent. Der Preis für CO₂-Emissionen (EPCO2) wird aus dem bisherigen CO2-Preis (EP₀) berechnet und hängt von dem BEHG-Preis (39 Prozent Gewichtung) und dem ETS-Preis (61 Prozent Gewichtung) ab. Hinzu kommt ein festgelegter Messpreis für Zählerwartung und Instandhaltung, der sich aus den gemittelten tatsächlich anfallenden Kosten ergibt. Ein weiterer Bestandteil ist der Gasspeicherumlagepreis (GU). Sofern die Gasspeicherumlage nicht mehr erhoben wird, entfällt dieser.

Maßgeblich für die Preisermittlung zum 1. Januar (mit 1 gekennzeichnete Indizes) ist der Durchschnittswert, der sich aus den Monatswerten für den Zeitraum von Oktober des Vor-Vorjahres bis September des Vorjahres ergibt. Die Ausgangswerte (Nullwerte 0) sind feststehend.

Dieser Index bildet die Personalkosten ab. Wir verwenden in unserer Formel den Lohnindex des Statistischen Bundesamtes, der sich auf die tariflichen Monatslöhne der Energieversorgung bezieht.

(GENESIS-Code 62231-0001, WZ08-D Energieversorgung)

Er stellt die Kosten für Güter dar, die wir zur Bereitstellung von Fernwärme benötigen. Dafür nutzen wir in der Formel den Erzeugerpreisindex für gewerbliche Produkte des Statistischen Bundesamtes.

(GENESIS-Code 61241-0004, GP2019 (Sonderpositionen); GP-X008: Investitionsgüter)

Der Index steht für die Marktentwicklung und damit die Einkaufskosten von Erdgas. Dafür greifen wir auf den, vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten, Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte zu.

(GENESIS-Code 61241-0004, GP19-352228)

Das Marktelement berücksichtigt angemessen die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt. Für unsere Formel verwenden wir den, vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten, Wärmepreisindex.

(GENESIS-Code 61111-0006, CC13-77, Wärmepreisindex)

Das BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) legt einen CO₂-Preis für fossile Brennstoffe fest. Maßgeblich für die Preisermittlung zum 1. Januar ist der gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 BEHG festgelegte Festpreis pro Emissionszertifikat für das jeweilige Abrechnungsjahr.

Das ETS (Emissionshandelssystem der EU) bestimmt den Preis für CO₂-Zertifikate, die Unternehmen erwerben müssen. Für die Formel nutzen wir den EEX-Abrechnungspreis für Emissionsrechte in €/t, ECarbix.

(EEX, Marktdaten, Umweltprodukte, Index)

Die Speicherumlage stellt die tatsächlich entstehenden Kosten der Gasspeicherumlage dar. Maßgeblich für die Preisermittlung zum 1. Januar ist der von der Trading Hub Europe (THE) festgelegte Festpreis für das jeweilige Abrechnungsjahr.

 

Klickanleitung

Damit Sie alle Indizes finden und einfach in die Formel einsetzen können, stellen wir Ihnen eine Klickanleitung zur Verfügung. Diese führt Sie Schritt für Schritt durch die Formel. 
 

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Unser Fernwärmepreis

Aus unserer Formel ergeben sich für einen Beispielkunden mit einem Verbrauch von 15.000 kWh im Jahr und einem Anschlusswert von 12 kWh folgende Preisbestandteile (netto):

Vergleichsbeispiel 15.000 kWh/a 

mit 12 kW Anschlusswert 

unverbindliche Preisvorschau*jährliche Kosten
Leistungspreis in Euro 
pro Kilowatt und Jahr

63,11 €/kW

757,32 €/a

Arbeitspreis in Cent 
pro Kilowattstunde 

9,232 ct/kWh

1.384,80 €/a

Messpreis in Euro pro Monat 

10,84 €/Monat

130,08 €/a

Emissionspreis CO2 in Cent 
pro Kilowattstunde

1,840 ct/kWh

276,00 €/a

Gasspeicherumlage in Cent 
pro Kilowattstunde

0,563 ct/kWh

84,45 €/a

Gesamtpreis netto neu: 

2.632,65 €

*Hinweis: Orientierungswerte, jährliche Anpassung zum Jahreswechsel

 

Preisänderungsformel für Verträge bis 31.12.2025

Generell gilt: Verträge für Fernwärme haben in der Regel eine lange Laufzeit. Da die Entwicklung der verschiedenen Kostenbestandteile wie Energiepreise, Lohn- oder Materialkosten über einen so langen Zeitraum nicht vorhersehbar sind, sind in Fernwärmeverträgen Preisgleitklauseln enthalten. Sie dienen dazu, die Verträge zukunftssicher für beide Vertragspartner zu gestalten und eine möglichst einfache Handhabung zu ermöglichen. Der Grund: Mit Hilfe dieser Preisgleitklauseln passen sich auf Basis einer mathematischen Formel die Arbeits- und Leistungspreise an veränderte Rahmenbedingungen an – nach oben wie nach unten. Für alle Verträge, die bis 31. Dezember 2025 geschlossen wurden gilt unsere alte Preisgleitformel.

Der Arbeitspreis wird in Kilowattstunden abgerechnet und setzt sich aus den Kosten zusammen, die im direkten Zusammenhang mit dem Wärmeverbrauch stehen. Der Leistungspreis deckt hingegen die Kosten für Bau, Wartung und Instandhaltung der technischen Anlagen sowie Verwaltungskosten und Kosten des Messwesens ab. Er wird in Kilowatt berechnet. Proportional zum Leistungspreis wird der Messpreis berechnet. Dieser gibt den Preis für die Bereitstellung der Messeinrichtungen nebst Ablesung und Abrechnung an.  Die entsprechenden staatlichen Vorgaben verlangen gemäß der AVBFernwärmeV für alle Wärmeanbieter zudem, dass in den Preisgleitklauseln immer ein sogenanntes Kostenelement enthalten ist, das die Kosten des Wärmeversorgers abbildet, sowie ein sogenanntes Marktelement, das die allgemeine Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt widerspiegelt. 

Auf diesen Grundlagen ergeben sich folgende Formeln zur Berechnung der Fernwärme-Preise für die Stadtwerke Bernau: 

Arbeitspreis

AP = AP0 x (0,7x Kosten + 0,3 x Markt), wobei [Kosten = 0,10 + 0,88 x G/G0 + 0,02 x CO2/CO20] und [Markt = B/B0]

Leistungspreis

LP = LP0 x (0,4 x L/L0+0,6 x I/I0)

Messpreis

MP = MP0 *(LP/LP0


Die Werte der einzelnen Faktoren sind beim Statistischen Bundesamt und bei eex einsehbar. Lohnkosten sind abhängig vom aktuell gültigen Tarifvertrag für Ver- und Entsorgungsunternehmen.   

Legende: 
AP: Arbeitspreis bzw. Arbeitspreis zum Basiszeitpunkt (0)
G: Jährlicher Gaspreis zum Zeitpunkt der Preisänderung bzw. Gaspreis zum Basiszeitpunkt (0)
CO2: Jährlicher CO2-Preis bzw. CO2-Preis zum Basiszeitpunkt (0)
B: Jährlicher Brennstoffindex bzw. Brennstoffindex zum Basiszeitpunkt (0)
LP: Leistungspreis  bzw. Leistungspreis zum Basiszeitpunkt (0)
L:  Lohnindex bzw. Lohnindex zum Basiszeitpunkt (0)
I: Investitionsgüterindex bzw. Investitionsgüterindex zum Basiszeitpunkt (0)
MP: Messpreis bzw. Messpreis zum Basiszeitpunkt (0)


Kontakt

Sie möchten sich zu unseren Fernwärmepreisen informieren oder haben Fragen zu der Preisänderungsformel?

Unsere Ansprechpartner für Fernwärme Julia Berger und Welf Erös nehmen sich gerne Zeit für Sie.

Julia Berger

Julia Berger

Telefon: 03338 61-493

Welf Erös

Welf Erös

Telefon: 03338 61-398