Warm in die Zukunft
Unsere Fernwärmepreise
Um unseren Kundinnen und Kunden mehr Transparenz in der Preisgestaltung zu bieten, haben wir unsere Preisstrukturen umgestellt. Damit vermeiden wir zeitversetzte Kalkulationen und bilden die reale Marktlage nachvollziehbar ab. Wir berechnen unseren Fernwärmepreis für Verträge ab 1. Januar 2026 nach einer neuen Preisänderungsformel. Für unsere Sondervertragskunden können individuelle Vertragskonditionen gelten.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Faire Preise durch jährliche Aktualisierung zum 1. Januar anhand der Marktbedingungen
- Transparenz durch nachvollziehbare Strukturen der Preisänderungsformel und bessere Kontrolle
- Zukunftssicherheit durch Flexibilität und schnelle Anpassung ans Marktgeschehen
Die Preisänderungsformel
Wir berechnen unseren Fernwärmepreis nach einer Preisänderungsformel. Dadurch wird der Wärmepreis transparent und nachvollziehbar. Die Formel besteht aus mehreren Bestandteilen und vielen Buchstaben. Diese stehen für sogenannte Indizes, also statistische Vergleichswerte zu regionalen oder landesweiten Kosten-, Lohn- und Marktentwicklungen. Diese Indizes stammen von offiziellen Stellen: dem Statistischen Bundesamt, der European Stock Exchange (EEX) und der Trading Hub Europe (THE). Daraus ergibt sich die Möglichkeit, die Werte einzusehen und nachzuprüfen.
Leistungspreis (in Euro pro Kilowatt und Jahr)
LP1 = LP0 * (0,50 * L/L0 + 0,20 * I/I0 + 0,30)
Arbeitspreis (in Cent pro Kilowattstunde)
AP1 = AP0 * (0,80 * (0,85 * EG/EG0 + 0,10 * I/I0 + 0,05) +0,20 * M/M0)
Emissionspreis (in Cent pro Kilowattstunde)
EPCO2 = EP0 * (0,39 * PBEHG/PBEHG0 + 0,61 * PETS/PETS0)
festgelegter Messpreis von 10,84 €/Monat (netto) bzw. 12,90 €/Monat (brutto)
Gasspeicherumlagepreis (in Cent pro Kilowattstunde) entfällt zum 01.01.2026
GU = GU0 * SPU/SPU0
Die Bestandteile unserer Preisänderungsformel
Die zu Grunde gelegten Indizes sind unterschiedlich gewichtet. Der neue Leistungspreis (LP₁) berechnet sich aus dem bisherigen Preis (LP₀), angepasst an die Preisentwicklung der Löhne L mit einer Gewichtung von 50 Prozent und den, mit 20 Prozent gewichteten, Investitionsgütern I. Ein Teil des Preises bleibt mit einer Gewichtung von 30 Prozent konstant. Der neue Arbeitspreis (AP₁) ergibt sich aus dem bisherigen Arbeitspreis (AP₀) und berücksichtigt zwei Hauptfaktoren: Die Kostenentwicklung der Wärmebereitstellung zu 80 Prozent und der Marktentwicklung zu 20 Prozent. Der Preis für CO₂-Emissionen (EPCO2) wird aus dem bisherigen CO2-Preis (EP₀) berechnet und hängt von dem BEHG-Preis (39 Prozent Gewichtung) und dem ETS-Preis (61 Prozent Gewichtung) ab. Hinzu kommt ein festgelegter Messpreis für Zählerwartung und Instandhaltung, der sich aus den gemittelten tatsächlich anfallenden Kosten ergibt. Der Gasspeicherumlagepreis (GU) entfällt zum 01.01.2026.
Maßgeblich für die Preisermittlung zum 1. Januar (mit 1 gekennzeichnete Indizes) ist der Durchschnittswert, der sich aus den Monatswerten für den Zeitraum von Oktober des Vor-Vorjahres bis September des Vorjahres ergibt. Die Ausgangswerte (Nullwerte 0) sind feststehend.
Dieser Index bildet die Personalkosten ab. Wir verwenden in unserer Formel den Lohnindex des Statistischen Bundesamtes, der sich auf die tariflichen Monatslöhne der Energieversorgung bezieht.
(GENESIS-Code 62231-0001, WZ08-D Energieversorgung)
Er stellt die Kosten für Güter dar, die wir zur Bereitstellung von Fernwärme benötigen. Dafür nutzen wir in der Formel den Erzeugerpreisindex für gewerbliche Produkte des Statistischen Bundesamtes.
(GENESIS-Code 61241-0004, GP2019 (Sonderpositionen); GP-X008: Investitionsgüter)
Der Index steht für die Marktentwicklung und damit die Einkaufskosten von Erdgas. Dafür greifen wir auf den, vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten, Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte zu.
(GENESIS-Code 61241-0004, GP19-352228)
Das Marktelement berücksichtigt angemessen die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt. Für unsere Formel verwenden wir den, vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten, Wärmepreisindex.
(GENESIS-Code 61111-0006, CC13-77, Wärmepreisindex)
Das BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) legt einen CO₂-Preis für fossile Brennstoffe fest. Maßgeblich für die Preisermittlung zum 1. Januar ist der gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 BEHG festgelegte Festpreis pro Emissionszertifikat für das jeweilige Abrechnungsjahr.
Das ETS (Emissionshandelssystem der EU) bestimmt den Preis für CO₂-Zertifikate, die Unternehmen erwerben müssen. Für die Formel nutzen wir den EEX-Abrechnungspreis für Emissionsrechte in €/t, ECarbix.
(EEX, Marktdaten, Umweltprodukte, Index)
Entfällt zum 01.01.2026.
Die Speicherumlage stellt die tatsächlich entstehenden Kosten der Gasspeicherumlage dar. Maßgeblich für die Preisermittlung zum 1. Januar ist der von der Trading Hub Europe (THE) festgelegte Festpreis für das jeweilige Abrechnungsjahr.
Klickanleitung
Damit Sie alle Indizes finden und einfach in die Formel einsetzen können, stellen wir Ihnen eine Klickanleitung zur Verfügung. Diese führt Sie Schritt für Schritt durch die Formel.
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Unser Fernwärmepreis 2026
Aus unserer Formel ergeben sich für einen Beispielkunden mit einem Verbrauch von 10.000 kWh im Jahr und einem Anschlusswert von 6 kW folgende Preisbestandteile (brutto):
Vergleichsbeispiel 10.000 kWh/a mit 6 kW Anschlusswert | unverbindliche Preisvorschau* | jährliche Kosten |
|---|---|---|
| Leistungspreis in Euro pro Kilowatt und Jahr | 77,23 €/kW | 463,38 €/a |
| Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde | 11,73 ct/kWh | 1.173,00 €/a |
| Messpreis in Euro pro Monat | 13,27 €/Monat | 159,24 €/a |
| Emissionspreis CO2 in Cent pro Kilowattstunde | 2,58 ct/kWh | 258,00 €/a |
| Gesamtpreis netto neu: | 2.053,62 € |
*Hinweis: Orientierungswerte, jährliche Anpassung zum Jahreswechsel
Kontakt
Sie möchten sich zu unseren Fernwärmepreisen informieren oder haben Fragen zu der Preisänderungsformel?
Sie sind Sondervertragskunde, wie z.B. eine Wohnungsbaugesellschaft?
Unsere Ansprechpartner für Fernwärme Julia Berger und Welf Erös nehmen sich gerne Zeit für Sie.
Julia Berger
Telefon: 03338 61-493
Welf Erös
Telefon: 03338 61-398