Wärmestrom

Effizient heizen. Intelligent sparen.

Mit unserem Wärmestrom versorgen wir Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen zuverlässig mit bester Energie. Zudem unterstützen wir moderne und klimafreundliche Heizlösungen in Bernau und der Region und gestalten so die Wärmewende vor Ort. Zuverlässig, transparent und persönlich. Profitieren Sie von fairen Konditionen und persönlichem Service direkt vor Ort.
 

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Drei gute Gründe

Was Sie wissen müssen

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue gesetzliche Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen oder Stromspeicher (alle Informationen zum §14a EnWG finden Sie hier). Voraussetzung ist die technische Möglichkeit zur netzdienlichen Steuerung durch den Netzbetreiber.

Dabei wird zwischen Bestands- und Neuanlagen unterschieden: 

Bestandsanlagen

Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024 behalten zunächst ihre bisherigen Konditionen.

  • Bestandsschutz bis längstens 31.12.2028
  • anschließend Überführung in netzorientierte Steuerung
  • ausreichende Übergangsfristen für Anlagenanpassungen

Neuanlagen

Neuanlagen ab 01.01.2024 wählen eines der folgenden Netzentgeltmodule:

  • Modul 1: jährliche Pauschale zur Netzentgeltreduzierung
  • Modul 2: reduzierter Arbeitspreis durch separates Messkonzept
  • Modul 3: zeitvariables Netzentgelt

Sie haben noch Fragen?

Modul 1

  • Keine Reduzierung des Arbeitspreises
  • Entlastung über einen jährlichen Festbetrag
  • Kein separater Zähler erforderlich
  • Flexibel mit Haushaltsstrom kombinierbar

Modul 2

  • Reduzierter Arbeitspreis
  • In der Regel separater Zählpunkt erforderlich
  • Zusätzliche Kosten für Messung und Steuertechnik möglich

 

Modul 1 hat einen höheren Arbeitspreis je kWh, dafür entfallen Aufwand und Kosten für separaten Zählpunkt, Messsystem und Steuereinrichtung. Modul 2 reduziert den Arbeitspreis um 5,5097 ct/kWh brutto, setzt aber separate Messung voraus (zusätzlicher Grundpreis und Messstellenbetriebskosten). Welches Modul wirtschaftlicher ist, hängt vom Jahresverbrauch und der Messstellenausstattung ab — sprechen Sie uns gerne an.

 

Modul 3 arbeitet mit zeitvariablen Netzentgelten. Dabei unterscheiden sich die Strompreise je nach Tageszeit zwischen Hoch-, Standard- und Niedrigtarifen. Die Tarifzeiten werden vom Netzbetreiber festgelegt.

Die Steuerungszeiten werden vom Netzbetreiber vorgegeben und können angepasst werden.

Variante

Art

Uhrzeit

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

z. B. Wärmepumpen, Elektromobile

Sperrzeit

11:00 – 12:30 Uhr  |  17:30 – 19:00 Uhr

Elektro-Speicherheizung

ohne Nachladung

Freigabezeit

06:00 – 22:00 Uhr

Elektro-Speicherheizung

mit Nachladung

Freigabezeit

06:00 – 13:00 Uhr  |  16:00 – 22:00 Uhr

Nachtspeicherheizungen fallen nicht unter die Neuregelung des § 14a EnWG. Für bestehende Anlagen gelten die bisherigen Vereinbarungen mit dem Netzbetreiber unbefristet weiter (keine Befristung der Übergangsregelung). Voraussetzung ist in der Regel ein separater Zählpunkt.

Je nach verbautem Zähler gelten unterschiedliche Preise: Zweitarifzähler unterscheiden zwischen Hochtarif (tagsüber) und Niedertarif (nachts). Eintarifzähler verwenden einen Mischpreis aus beiden Tarifen. Im Netzgebiet der Stadtwerke Bernau werden Zweitarifzähler nicht mehr neu installiert und sukzessive durch Eintarifzähler ersetzt.

Ja, die Zählergebühr wird zusätzlich erhoben und richtet sich nach dem tatsächlich verbauten Zählertyp (ca. 0,74 € – 2,50 €/Monat brutto bei bis zu 6.000 kWh Jahresverbrauch). Zusatzleistungen für moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme können extra anfallen.

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