Wärmestrom

Für Wärmepumpen und elektrische Heizsysteme

Mit dem Wärmestrom der Stadtwerke Bernau versorgst du deine Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung in Bernau mit 100 % Ökostrom zu fairen Preisen und mit persönlicher Beratung vor Ort. Gemeinsam finden wir den Tarif, der zum Heizsystem passt.

Kostenloser Wärmestrom-Check

In wenigen Klicks erfahren, welches §14a-Netzmodul am besten passt und mit welchen Kosten ungefähr zu rechnen ist.

Darum lohnt sich Wärmestrom von den Stadtwerken Bernau

Starke Kombi: Wärmestrom und Wärmepumpe

Ein Kind spielt an einem sonnigen Herbsttag im Garten Fußball mit einem goldenen Retriever vor einem modernen Haus.

Du hast schon eine Wärmepumpe? Dann nutzt du bereits die Wärme aus der Umgebung, Erdreich oder Wasser. Den nötigen Strom für den Betrieb liefern wir.

Mit dem Wärmestrom der Stadtwerke Bernau versorgst du deine Wärmepumpe in Bernau zuverlässig und effizient mit 100 % Ökostrom – bilanziell durch Herkunftsnachweise aus erneuerbaren Energien gedeckt.

Umstieg auf eine Wärmepumpe geplant? 

Dein Weg zur Wärmepumpe mit den Stadtwerken Bernau

Als regionaler Partner begleiten dich die Stadtwerke Bernau direkt vor Ort. Mit unserem Wärmepumpen-Komplettangebot gibt es Beratung, Planung, Fördermittelservice und Installation aus einer Hand.

Wärmestrom für Nachtspeicherheizungen

Eine Nachtspeicherheizung speichert Wärme – oft nachts zu günstigeren Preisen und gibt sie tagsüber ab.

Mit dem Wärmestrom der Stadtwerke Bernau betreibst du deine Nachtspeicherheizung zuverlässig und effizient in Bernau mit 100 % Ökostrom, dessen Liefermenge bilanziell vollständig durch Herkunftsnachweise aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt ist.

Ein Paar entspannt gemeinsam im Bett, während warmes Morgenlicht durch ein Fenster ins Schlafzimmer fällt.

Was wichtig ist

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue gesetzliche Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen oder Stromspeicher (alle Informationen zum §14a EnWG gibt es hier). Voraussetzung ist die technische Möglichkeit zur netzdienlichen Steuerung durch den Netzbetreiber.

Heizen mit 100 % Ökostrom

Luftbild von der Stadt Bernau bei Berlin bei Sonnenuntergang.

Wir liefern einen Ökostromtarif, dessen Liefermenge bilanziell vollständig durch Herkunftsnachweise aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt ist. Dafür erwerben wir für die Liefermenge sogenannte Herkunftsnachweise von regenerativen Erzeugungsanlagen. Eine physische Lieferung aus bestimmten Erzeugungsanlagen ist damit nicht verbunden. 

Das aktuelle Ökostromzertifikat findest du hier zum Download. 

Mehr dazu erfährst du weiter unten im Fragenbereich. 

Wir beraten dich persönlich

Im KundenCentrum oder telefonisch

Im KundenCentrum oder telefonisch

Breitscheidstraße 45, 16321 Bernau

Telefon: 03338 61-399

Noch Fragen?

Die folgenden Module gelten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG (z. B. Wärmepumpen). Für Nachtspeicherheizungen gelten gesonderte Regelungen. 

Modul 1 – über BernauStrom

Die Wärmepumpe läuft über denselben Zähler wie der Haushaltsstrom – versorgt über den BernauStrom-Tarif (FLEX, 12 oder 24).

  • Kein separater Zählpunkt, keine zusätzliche Mess- und Steuertechnik
  • Die Netzentgeltreduzierung nach §14a erfolgt als fester jährlicher Betrag
  • Ein Vertrag, eine Rechnung, ein Ansprechpartner
     

Modul 2 – reduzierter Arbeitspreis

Niedrigerer Arbeitspreis je kWh, dafür mit separater Messung.

  • Separater Zählpunkt erforderlich
  • Zusätzlicher Grundpreis und Zählerkosten
  • Höhe der Reduzierung: siehe Preisblatt
     

Modul 3 – zeitvariable Netzentgelte

Der Strompreis richtet sich nach der Tageszeit.

  • Hoch-, Standard- und Niedrigtarif
  • Tarifzeiten legt der Netzbetreiber fest

Bestandsanlagen

Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024 behalten zunächst ihre bisherigen Konditionen.

  • Bestandsschutz bis längstens 31.12.2028
  • anschließend Überführung in netzorientierte Steuerung
  • ausreichende Übergangsfristen für Anlagenanpassungen

Neuanlagen

Neuanlagen ab 01.01.2024 wählen eines der folgenden Netzentgeltmodule:

  • Modul 1: jährliche Pauschale zur Netzentgeltreduzierung
  • Modul 2: reduzierter Arbeitspreis durch separates Messkonzept
  • Modul 3: zeitvariables Netzentgelt

Nachtspeicherheizungen fallen nicht unter die §14a-Neuregelung. Für bestehende Anlagen gelten die bisherigen Vereinbarungen mit dem Netzbetreiber unbefristet weiter. Voraussetzung ist in der Regel ein separater Zählpunkt.

Je nach Zähler gelten unterschiedliche Preise: Zweitarifzähler unterscheiden Hochtarif (tagsüber) und Niedertarif (nachts), Eintarifzähler nutzen einen Mischpreis. Im Netzgebiet der Stadtwerke Bernau werden die Messeinrichtungen schrittweise auf moderne Mess- bzw. intelligente Messsysteme des Messstellenbetreibers umgestellt.

Ja. Die Kosten für Messung und Messstellenbetrieb werden separat erhoben und vom Messstellenbetreiber festgelegt. Mit der Umstellung auf moderne Mess- bzw. intelligente Messsysteme richten sich die Beträge nach dessen aktuellem Preisblatt.

Wir liefern einen Ökostromtarif, dessen Liefermenge bilanziell vollständig durch Herkunftsnachweise aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt ist. Dafür erwerben wir für die Liefermenge sogenannte Herkunftsnachweise von regenerativen Erzeugungsanlagen. Diese Anlagen erfüllen die national gültigen Vorgaben und Anforderungen des Landschafts-, Natur- und Umweltschutzes und sind an das europäische Stromnetz angeschlossen.

Die für unseren Ökostromtarif vorgesehene Liefermenge ist für den im Zertifikat genannten Zeitraum durch KlimaInvest zertifiziert. Das von KlimaInvest eingesetzte Ökostrom-Managementsystem wird durch TÜV Rheinland geprüft.

Das Label „Ökostrom“ von KlimaInvest bestätigt auf Basis eines öffentlich zugänglichen Kriterienkatalogs, dass der Stromtarif die Anforderungen an zertifizierten Ökostrom erfüllt. Zu den wichtigsten Zertifizierungskriterien gehören:

  • Der gelieferte Ökostrom muss vollständig durch Herkunftsnachweise (HKN) aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind-, Wasser- oder Solarenergie belegt sein.
  • Die Herkunftsnachweise müssen ordnungsgemäß entwertet und lückenlos dokumentiert werden, sodass eine Doppelvermarktung ausgeschlossen ist.
  • Die Betreiber der Produktionsanlagen, aus denen die Herkunftsnachweise stammen, betreiben nach dem KlimaInvest-Kriterienkatalog keine Atom- oder Kohlekraftwerke zur Stromerzeugung.
  • Der Zertifizierungsstandard sieht zusätzlich Maßnahmen zum Ausgleich von Vorkettenemissionen vor, die beispielsweise beim Bau und der Bereitstellung der Erzeugungsanlagen entstehen.

Zur Dokumentation der erneuerbaren Stromerzeugung werden Herkunftsnachweise verwendet. Ein Herkunftsnachweis funktioniert wie eine Geburtsurkunde für Strom. Dort wird vermerkt, wo, wie und wann der Strom erzeugt wurde. Die Herkunftsnachweise werden im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes verwaltet und entwertet.

Herkunftsnachweise werden für erzeugte Energiemengen ausgestellt. Für unseren Ökostromtarif werden Herkunftsnachweise in Höhe der entsprechenden Liefermenge entwertet.

Ökostrom fließt nicht über eine eigene Leitung zu dir. Für die von dir verbrauchte Strommenge werden Herkunftsnachweise in entsprechender Höhe entwertet. Diese belegen, dass eine entsprechende Energiemenge aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wurde. Da Strom aus unterschiedlichen Erzeugungsanlagen gemeinsam durch das öffentliche Stromnetz fließt, lässt sich physikalisch nicht unterscheiden, aus welcher Anlage der Strom an einer einzelnen Entnahmestelle stammt.

Vertragsunterlagen zum Download